Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bavox – Construct202 GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Construct202 GmbH (nachfolgend «Construct202», Produktname «Bavox») regeln das Vertragsverhältnis zwischen Construct202 und dem Kunden hinsichtlich der von Construct202 entwickelten Software für Aufgaben- und Mängelmanagement, Baujournale und Werksabnahmen, welche Construct202 als SaaS (Software as a Service) über das Internet anbietet (nachfolgend die «Bavox-Software»).
Diese AGB gelten, sobald der Kunde sich auf der Webseite von Bavox angemeldet, seine Kontaktangaben hinterlegt und die AGB akzeptiert hat, oder sobald ein Lizenzvertrag abgeschlossen wird. Der Kunde erhält ein persönliches Login.
Construct202 behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden mindestens 1 Monat vor ihrem Inkrafttreten auf der Webseite oder über den Newsletter veröffentlicht. Die neuen AGB gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.
2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Nutzung der Bavox-Software über das Internet sowie die Speicherung von Daten des Kunden auf Servern, die von Construct202 betrieben werden. Übergabepunkt ist der Router-Ausgang des von Construct202 genutzten Rechenzentrums zum Internet. Die Anbindung des Kunden an das Internet liegt in dessen Verantwortung und ist nicht Vertragsgegenstand.
Alle Rechte an der Bavox-Software stehen Construct202 zu. Construct202 räumt dem Kunden lediglich das nicht-ausschliessliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang während der Vertragsdauer zu nutzen. Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der Bestellung bzw. dem Lizenzvertrag sowie aus der Leistungsbeschreibung.
Construct202 ist bemüht, eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzung zu ermöglichen, Softwarefehler zu beheben und die Software kontinuierlich weiterzuentwickeln. Im Rahmen einer Weiterentwicklung kann Construct202 einzelne Teilfunktionen verändern oder wegfallen lassen, sofern dadurch die Erreichung des Vertragszwecks für den Kunden nicht gefährdet ist.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Bavox-Software ausschliesslich vertrags- und bestimmungsgemäss zu benutzen. Untersagt sind insbesondere:
- Dekompilieren, Disassemblieren oder Reverse Engineering;
- Vervielfältigung oder Nutzung in einer anderen Applikation;
- Weitergabe der Lizenz oder der Zugangsdaten an Dritte.
Der Kunde anerkennt die Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von Construct202 an der Software. Er ist verpflichtet, die im Rahmen der Registrierung nötigen Informationen korrekt anzugeben und aktuell zu halten, das erste Passwort unverzüglich neu festzulegen und die Sicherheit seines Passworts zu gewährleisten. Er hat den unbefugten Zugriff Dritter durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern und seine Mitarbeitenden über die bestehenden Immaterialgüterrechte zu instruieren.
Der Kunde darf Daten mit der Bavox-Software nur im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten und hat seine Daten vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen.
4. Gewährleistung
Trotz hoher Qualität und Sorgfalt können Software-Fehler sowie vorübergehende Einschränkungen und Ausfälle (Betriebsunterbrechungen, Störungsbehebung, Wartungsarbeiten etc.) nicht ausgeschlossen werden. Construct202 strebt eine hohe Verfügbarkeit der Bavox-Software von 99,9 % an, gewährleistet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit und keine vollständige Fehlerfreiheit der Software. Der Zugriff und die Nutzung der Software erfolgen insoweit auf eigene Gefahr. Construct202 ist bemüht, gemeldete Fehler, welche die Nutzung wesentlich einschränken, in angemessener Frist zu beheben.
5. Haftung
Die Haftung von Construct202 ist auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen vertraglicher und ausservertraglicher Pflichten beschränkt, welche Construct202 zu verantworten hat und die nachgewiesen wurden. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Höhe nach auf den Betrag beschränkt, der dem Kunden für den Bezug der Lizenz in den letzten zwölf Monaten in Rechnung gestellt wurde. Eine Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Haftungsansprüche für Sicherheitsmängel und Störungen der Fernmeldenetze Dritter und des Internets sowie für Betriebsunterbrechungen und Störungen der Webseite oder der Softwareapplikation werden im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit (Art. 100 OR) sowie die Haftung für Personenschäden, bleiben in jedem Fall vorbehalten.
6. Entgelt und Zahlungsbedingungen
Der Kunde bezahlt für die bestellten Leistungen das gemäss Lizenzvertrag bzw. der gewählten Bestellung vereinbarte Entgelt zzgl. MwSt. Das Entgelt ist jeweils im Voraus und in Schweizer Franken (CHF) zu bezahlen.
Construct202 behält sich vor, die Preise aufgrund von Teuerung, zusätzlichen Funktionen, neuen Technologien oder anderen Weiterentwicklungen anzupassen. Preisänderungen werden mindestens 1 Monat im Voraus angekündigt.
Bei Zahlungsverzug ist der Kunde ohne weitere Mahnung zur Zahlung eines Verzugszinses von 5 % (Art. 104 OR) verpflichtet. Construct202 ist zudem berechtigt, den Account des Kunden und damit den Zugang zur Bavox-Software vorübergehend zu sperren; das vereinbarte Entgelt bleibt auch während der Sperrung vollumfänglich geschuldet. Der Zugang wird nach Bezahlung der ausstehenden Rechnungen wieder freigeschaltet. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert 10 Tagen nach Sperrung nach, kann Construct202 den Vertrag frist- und entschädigungslos ausserordentlich kündigen.
7. Supportleistungen
Im Basis-Paket ist E-Mail-Support mit einer Antwortzeit von 2–3 Arbeitstagen inbegriffen.
Spezielle Leistungen – insbesondere Schulungen, Audits, Einführungen auf der Baustelle, priorisierter Support sowie kundenspezifische Anpassungen – sind nicht im Paket enthalten und werden zu einem Stundensatz von CHF 180.00 abgerechnet. Umfang, Reaktionszeiten und Vergütung für priorisierten Support werden im Einzelfall vereinbart. Sämtliche Anleitungen sind unter www.bavox.ch einsehbar.
8. Datensicherung, Backups und Datenwiederherstellung
Construct202 führt regelmässige Datensicherungen (Backups) der Kundendaten durch. Diese Backups dienen der betrieblichen Sicherheit; ein Anspruch auf eine bestimmte Wiederherstellungsdauer besteht nicht.
Löscht der Kunde Daten in seinem Konto selbst, so ist eine allfällige Wiederherstellung – soweit technisch aus den Backups möglich – eine Sonderleistung und wird zum Stundensatz von CHF 180.00 verrechnet.
Bei Beendigung des Vertrags werden die Daten des Kunden noch während 60 Tagen aufbewahrt und auf Anfrage des Kunden in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zum Export bereitgestellt bzw. herausgegeben. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
9. Datenschutz
Construct202 hält sich an die geltenden Datenschutzbestimmungen.
Mit der Akzeptierung dieser AGB akzeptiert der Kunde gleichzeitig die auf der Webseite von Bavox abrufbaren Datenschutzbestimmungen sowie die Auftragsbearbeitungsregeln in der jeweils gültigen Fassung.
10. Vertragsdauer und Kündigung
Die Laufzeit beträgt 12 Monate ab dem im Lizenzvertrag bzw. bei der Bestellung vereinbarten Vertragsbeginn. Eine schriftliche Kündigung ist erforderlich und muss spätestens 1 Monat vor Ablauf der Laufzeit erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Anderslautende Vereinbarungen über Laufzeit und Kündigungsfristen (insbesondere im Rahmen von Spezialaktionen oder Probe-Abonnements) bleiben vorbehalten.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Construct202 kann diesen Vertrag insbesondere wegen einer groben Vertragsverletzung durch den Kunden mit einer Frist von 5 Tagen sowie bei Zahlungsverzug gemäss Ziffer 6 kündigen. Bei ausserordentlicher Kündigung durch Construct202 wegen Vertragsverletzung erfolgt keine Rückerstattung bereits bezahlter Lizenzgebühren.
Nach Beendigung gelten für Aufbewahrung, Export und Löschung der Daten die Bestimmungen von Ziffer 8.
11. Übertragung
Rechte oder Pflichten aus einzelnen Verträgen können vom Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Construct202 übertragen werden. Construct202 ist berechtigt, Rechte und Pflichten oder den gesamten Vertrag an Dritte zu übertragen.
12. Höhere Gewalt
Construct202 haftet nicht für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (z. B. Naturereignisse, Stromausfälle, Ausfälle von Telekommunikations- oder Hosting-Infrastruktur Dritter, behördliche Massnahmen, Streiks, Pandemien, Cyberangriffe). Für die Dauer des Ereignisses sind die betroffenen Pflichten suspendiert.
13. Schriftform und Vollständigkeit
Der Lizenzvertrag, diese AGB, die Datenschutzbestimmungen und die Auftragsbearbeitungsregeln bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle vorherigen Abreden zum Vertragsgegenstand. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Bei Widersprüchen zwischen den Dokumenten gilt die im Lizenzvertrag festgelegte Rangordnung.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. In gleicher Weise ist bei einer Vertragslücke zu verfahren.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag, einschliesslich der Fragen seines Zustandekommens und seiner Gültigkeit, unterliegt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie internationaler Abkommen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Construct202 GmbH, Zürich.
📍 Construct202 GmbH · Leutschenbachstrasse 41 · 8050 Zürich
📧 E-Mail: hello@bavox.ch
🌍 Web: www.bavox.ch
📅 Stand: 17.06.2026