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Auftragsbearbeitungsregeln

1. Allgemeines

Diese Regeln zur Auftragsbearbeitung ("Regelung") konkretisieren die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz, die sich aus dem Vertragsverhältnis der Bavox GmbH mit dem Kunden ergeben.

Massgebend sind insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und der Verordnung zum Datenschutzgesetz (VDSG).

Diese Regelung findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen durch Bavox personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet werden.


2. Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung

  • Aus dem Vertrag ergeben sich Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Art und Zweck der Verarbeitung.
  • Die Laufzeit dieser Regelung richtet sich nach der Laufzeit des Vertrages.
  • Bavox verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden als Auftragsdatenverarbeiter für das Baumanagement.

3. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung verantwortlich.

  • Er muss die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherstellen.
  • Der Kunde hat Bavox unverzüglich zu informieren, wenn er Datenschutzverstösse feststellt.
  • Anweisungen zur Datenbearbeitung müssen schriftlich erfolgen.

4. Pflichten von Bavox

Bavox verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden nur nach Anweisung des Kunden zu verarbeiten.

  • Bavox setzt technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten um.
  • Datenschutzverletzungen werden unverzüglich dem Kunden gemeldet.
  • Mitarbeiter von Bavox sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

5. Technische und organisatorische Massnahmen zur Datensicherheit

Bavox verpflichtet sich, die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten.

Sicherheitsmassnahmen umfassen:

  • Endpoint Detection & Response (XDR)
  • Virenscanner & Verschlüsselung
  • Patch-Management & Monitoring
  • Mitarbeiter-Schulungen zu IT-Sicherheit

6. Rechte der betroffenen Personen

Falls betroffene Personen Datenschutzrechte geltend machen, unterstützt Bavox den Kunden.

Falls eine betroffene Person direkt an Bavox herantritt, wird die Anfrage an den Kunden weitergeleitet.


7. Unterauftragnehmer

Bavox kann Unteraufträge zur Datenbearbeitung vergeben.

  • Die Sicherheitsstandards der Unterauftragnehmer müssen den Datenschutzbestimmungen entsprechen.
  • Verträge mit Unterauftragnehmern müssen datenschutzrechtlich konform sein.

8. Kontrollrechte des Kunden

Bavox ermöglicht dem Kunden, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu überprüfen.


9. Informationspflichten

Falls Daten des Kunden durch Pfändung, Beschlagnahme oder andere Ereignisse gefährdet sind, wird Bavox den Kunden unverzüglich informieren.


10. Inkrafttreten und Vertragsdauer

Diese Regelung tritt sofort nach der Erstellung eines Nutzerkontos in Kraft.

Sie bleibt bestehen, solange das Nutzerkonto aktiv ist.


11. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den AGB der Bavox GmbH.


📍 Construct202 GmbH · Leutschenbachstrasse 41 · 8050 Zürich
📧 E-Mail: hello@bavox.ch
🌍 Web: www.bavox.ch
📅 Stand: 03.09.2024